De TAIN Lübeck e.V.
Geleitweg 89, 23569 Lübeck, Tel. / Fax 0451 / 395834

Geschäftsbedingungen
Bei Freizeit- und Fahrtenmaßnahmen
Geleitweg 89, 23569 Lübeck, Tel. 0451 / 395834

1. Der Abschluß des Reisevertrages

1.1 Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des TAIN abgeschlossen werden.
Sämtliche bindende Nebenabsprachen und Sonderabreden sind schriftlich festzuhalten.
1.2 Bei Kurzfreizeiten gilt die durch den Vertreter des TAIN entgegengenommene und abgezeichnete Anmeldung als Veranstaltungsvertrag.
Auf Fahrten, bei denen Buchungsbestätigungen versandt werden, gilt der Vertrag erst ab Ausgang der Bestätigung als geschlossen. >
1.3 Bei Minderjährigen hat ein Erziehungsberechtigter mit zu unterzeichnen, an Sonsten findet § 110 BGB Anwendung.
1.4 Die Wirksamkeit telefonischer Bestätigungen seitens des TAIN, tritt erst mit Eingang des Bestätigungsschreibens beim Teilnehmer ein.


2. Zahlung des Veranstaltungspreises
2.1 Wenn eine Anzahlung vorgesehen ist, so ist die Anzahlung bis zum angegebenen Termin auf ein Konto des TAIN oder beim Leiter der Veranstaltung in bar zu entrichten. Dasselbe gilt bei einer Fristsetzung zum Einganges des gesamten Reisepreises.
2.2 Wenn sich der Veranstaltungspreis nach einer Fristsetzung erhöht, so ist bei Eingang des Veranstaltungsvertrages, nach diesem Termin, der höhere Veranstaltungspreis zu zahlen.
2.3 Nach drei Monaten ab Ausschreibung der Freizeitmaßnahme kann der TAIN einen Aufschlag bis zu 10 % des Veranstaltungspreises verlangen, wenn sich vom Veranstalter zu tragende Fremdpreise nachweislich erhöht haben.


3. Rücktritt des Teilnehmers
3.1 Der Rücktritt ist bis zum Reiseantritt jederzeit zulässig.
3.2 Bei Rücktritt ist der Teilnehmer zu der im Vertrag genannten Entschädigung verpflichtet.
3.3 Ist im Vertrag nichts benannt, so gilt :
Erfolgt der Rücktritt binnen einer Woche, so werden keine Kosten berechnet.
Erfolgt der Rücktritt bis zu 6 Wochen vor Fahrtantritt, so werden 30% des Veranstaltungspreises fällig.
Erfolgt der Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Fahrtantritt, so werden 50% des Veranstaltungspreises fällig.
Ab einer Woche vor Reiseantritt werden 100% der tatsächlich entstandenen Kosten fällig.

4. Ersatzteilnehmer
4.1 Der Teilnehmer kann sich bis zum Fahrtenbeginn durch einen Dritten vertreten lassen, sofern dieser den besonderen Anforderungen der beworbenen Veranstaltung genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Weisungen entgegenstehen.
4.2 Die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, mindestens jedoch eine Pauschale von 10,- €, hat der Teilnehmer zu tragen.

5. Störungen durch den Teilnehmer
Der beauftragte Leiter des TAIN kann den Veranstaltungsvertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer, trotz Abmahnung, erheblich weiter stört, so daß seine weitere Teilnahme für den Veranstalter / die anderen Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem TAIN steht in diesem Falle der Veranstaltungspreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Veranstaltungsleistung ergeben.
Eventuelle Rückführungskosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

6. Absage wegen zu geringer Beteiligung
6.1 Der TAIN kann aufgrund mangelnder Anmeldungen eine Freizeit- oder Fahrtenmaßnahme absagen. Er verpflichtet sich zur unverzüglichen Information hierüber an die Fahrtenteilnehmer.
6.2 Der von den Teilnehmern geleistete Veranstaltungspreis ist umgehend zurückzuerstatten.

7. Höhere Gewalt
7.1 Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung, Naturkatastrophen oder Havarien berechtigen beide Seiten zur unverzüglichen Kündigung.
7.2 Im Falle der Kündigung kann der TAIN für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen gem. § 471 BGB eine Entschädigung verlangen.
7.3 Eventuell entstehende Mehrkosten der Rückbeförderung sind vom Teilnehmer zu tragen.

8. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, ihm zumutbare Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

9. Haftungsbeschränkungen
9.1 Der TAIN haftet nicht für Mängel, die bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung beschrieben sind.
9.2 Der Teilnehmer hat die in seiner Obhut befindlichen Gegenstände selbst gegen den Zugriff von Dritten zu sichern.
Der Veranstalter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung, es sei denn, er hat sich dazu vertraglich verpflichtet.

10. Reisegepäck und -papiere
Der TAIN verteilt an die Fahrtenteilnehmer, zusammen mit den Anmeldeformularen, detaillierte Instruktionen über das auf der Fahrt / dem Wochenende mitzuführende Gepäck und die notwendigen Dokumente.
Entstehen hierbei durch Versäumnisse des Teilnehmers Kosten, so sind diese allein vom Teilnehmer zu tragen.

11. Fachliche Betreuung
Der TAIN gewährleistet, bei nicht anders beworbenen Angeboten, daß die Leitung und Betreuung ausschließlich durch examinierte haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter erfolgt.

12. Zustimmung zur Datennutzun im Rahmen der DSGVO
Der Teilnehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter erteilt De TAIN Lübeck e.V. die Erlaubnis, seine personenbezogenen Daten zu speichern, zu bearbeiten und für die Jugendarbeit zu verwenden. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, diese Erlaubnis per E-Mail oder schriftlich zu widerrufen.

13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Kurzfreizeit- und Wochenendmaßnahmen des TAIN ist die Hansestadt Lübeck.

14. Unwirksamkeit von Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Veranstaltungsvertrages im übrigen.

Stand 24.05.2018

Der TAIN- Rat